Rückerstattung der Studiengebühren bei letzter Prüfungsleistung im neuen Semester jetzt bis 30.6./31.12.
Geschrieben am 11. Mai 2009 von Christine BlesingerDie letzte Senatssitzung hat die Beitragssatzung der RWTH unter Mitwirkung eurer Senatorinnen und Senatoren Christine Blesinger, Sibille Schulte-Barendorf und Felix Gathmann (alle AlFa) dahingehend geändert, dass Studierende, welche die letzten Prüfungsleistungen im neuen Semester absolvieren, jetzt bis zum 30.6. und 31.12. ihre Studiengebühren für dieses Semester zurück erhalten. Das gleiche gilt auch, wenn zu diesen Fristen eine Prüfung endgültig nicht bestanden wurde. Vor dieser Änderung funktionierte dies nur während des ersten Monats des neuen Semesters.
Um eure Studiengebühren dann zurück zu fordern, geht ihr zum Studierendensekretariat und stellt einen entsprechenden Antrag. Das funktioniert jedoch nur einmal pro Studi.
