Wenn der AStA die Mehrheit zu Hause vergisst
Geschrieben am 22. Juni 2009 von Anna Nelles und Boris PlüschkeZur letzten Sitzung des Studierendenparlaments der RWTH Aachen durften wir erfahren, dass die Öffentlichkeitsreferentin des AStAs zurückgetreten ist. Über Gründe möchten wir nicht weiter spekulieren, denn spekulieren kann die AStA-Koalition schon ganz gut alleine, ist doch die Anzahl an aufgeführten Gründen vielfältig. Je nachdem, wen man fragt, reichen diese von aus “persönlichen Gründen”, über “prüfungsbedingte Gründe” bis hin zu “gesundheitlichen Gründen”.
Was allerdings schon erstaunlich war, war die Tatsache, dass es im Rechenschaftsbericht und auf Anfrage an die AStA Vorsitzende (STUDIUM) hieß, dass ein Rücktritt dieser Referentin die Qualität der Öffentlichkeitsarbeit nicht beeinträchtigen würde. Diese Stellungnahme finden wir irgendwie komisch. Entweder hat diese Referentin die ganze Zeit nichts gemacht. Dann hätte der AStA ein Qualitätsproblem gehabt und es wurden Aufwandsentschädigungen suboptimal ausgegeben. Die andere Möglichkeit ist, dass der AStA kein qualifiziertes Personal besitzt, welches die Arbeit für den Rest der Amtszeit übernehmen kann. In diesem Fall ist sowas zum einen bedenklich, da es ja wünschenswert wäre, einen fitten AStA zu haben. Zum anderen wäre dann auch die obige Äußerung der zurückgetretenen Referentin gegenüber extremst unfair, da ihre Arbeit herabgewürdigt würde, wenn andere sie nebenbei machen können.
Nun wollte der AStA, da die Referentin nicht wiedergewählt werden sollte, in der SP-Sitzung seine Geschäftsordnung ändern. Dies war nötig, da in ihr für jeden AStA die Anzahl der Referate festgelegt wird. Zur Änderung der Geschäftsordnung braucht man nun aber eine “AStA-Mehrheit”, welche der absoluten Mehrheit der Stimmen im SP also 21 entspricht. Als über die Ordnung abgestimmt wurde, stellte sich heraus, dass die Koalition augenscheinlich Schwierigkeiten hatte, bis 21 zu zählen. Die Anwesenheitsmoral in einer letzten Sitzung der Legislaturperiode ist immer etwas schwierig, das geben wir gerne zu. Obwohl die AlFa noch mehr als vollzählig war, hatten sich doch schon eine ganze Reihe von Personen frühzeitig verabschiedet. Auf die in der Satzung verankerte Anwesenheitspflicht für Mitglieder des Studierendenparlaments sei noch ein mal kurz hingewiesen. So kam es, dass trotz doppelter Auszählung die AStA-Koalition tatsächlich bei 20 Stimmen endete, was bei eigentlich 26 Stimmen doch schon als Leistung gelten kann, zumal man vorher weiß, dass man in kritischen Fragen nicht auf die Stimmen der Opposition zählen sollte.
Da durch die fehlende Änderung der Ordnung nun der freie Referentenposten wiederbesetzt werden musste, kam es anschließend zu Neuwahlen. Auch hier musste der AStA wieder patzen: es gab keinen eigenen Kandidaten. Dies ist umso trauriger, als dass die Opposition spontan einen Kandidaten vorschlagen konnte, der sich dann auch zur Wahl stellte. Leider schmetterte der AStA dann in der folgenden Wahl diese Person ab, obwohl sie schon einmal Öffentlichkeitsreferent war und damit eindeutig über die nötige Qualifikation und Erfahrung verfügte.
Wir erwarten von AStA-tragenden Listen, die Arbeit ihres AStAs zu unterstützen. Im Studierendenparlament anwesend zu sein, ist schonmal das mindeste für gewählte Vertreterinnen und Vertreter der Studierendenschaft. Dies schon allein vor dem Hintergrund, dass sie für ihre Amtszeit einen Erlass ihrer Studiengebühren erhalten, so dass ein Nichterscheinen neben dem Betrug am Wähler auch hier problematisch anzusehen ist.
