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SP verliert Haushaltshoheit wegen Kindereien

Geschrieben am 23. Oktober 2009 von Boris Plüschke und Christoph van der Broeck

Bei der ersten Erstellung dieses Artikels sind uns kleinere Fehler aufgetreten. Wir bitten unsere geneigten Leserinnen und Leser um Entschuldigung.

Am 21. Oktober behandelte das Studierendenparlament zum zweiten Mal in Folge eine Änderung der Beitragsordnung der Studierendenschaft der RWTH Aachen. Die Änderung der Beitragsordnung war wegen einer Erhöhung des NRW Tickets um 1,80 € notwendig geworden. Dieses Problem war dem damaligen AStA, dessen Mitglieder zurzeit große Teile der Opposition stellen, seit Februar 2009 in seiner Höhe bekannt. Die Preisfortschreibung ab dem SS2010 war sogar schon im ursprünglichen Vertrag vorgesehen. Doch nach dieser Bekanntgabe Anfang dieses Jahres sah der damalige AStA jedoch nicht die Notwendigkeit, die Beitragsordnung zu ändern, obwohl man durch Senkung anderer Posten des Studierendenschaftsbeitrags eine zusätzliche Belastung der Studierenden hätte verhindern können.

Da das neugewählte Studierendenparlament nicht mehr schnell genug mit einem Beschluss reagieren konnte, sah sich das Rektorat gezwungen, den Semesterbeitrag auf den Überweisungsträgern für das SS 2010 um 1,80€ zu erhöhen, um gültigen Verträgen gerecht zu werden. Das Rektorat konnte mit dieser Entscheidung nicht warten, weil bei der Rückmeldung, welche zu diesem Zeitpunkt anstand, bereits die Überweisungsträger für das darauf folgende Semester mit verschickt werden. Und auf diesen musste ein rechtsgültiger Betrag stehen.

Auf einer außerordentlichen Sitzung des Studierendenparlaments der RWTH Aachen am 27. August konnte allerdings die vom AStA vorgelegte neue Beitragsordnung nicht die nötige 2/3 Mehrheit finden; diese wurde um nur eine Stimme verfehlt. Der Grund war, dass der AStA eine Beitragsordnung erlassen wollte, welche passend zu der Entscheidung des Rektorats die Preise auf den Überweisungsträgern als Semesterbeitrag für dieses Semester übernehmen sollte.

Dies sah die Opposition allerdings nicht ein und forderte, dass der AStA die gesamten 1,80€ aus seinen eigenen AStA- Beitrag von 5,09€ zahlen solle. Das war aber aus mehreren Gründen nicht möglich:

  • Zum einen gab es einfach schon einen Überweisungsträger, welcher den um 1,80€ erhöhten Betrag aufweist. Folglich könnten bei anderen Modellierungen des Beitrags nicht unerhebliche Kosten für eine Neuverschickung und den verbundenen Verwaltungsaufwand auf die Studierendenschaft zugekommen
  • Außerdem muss ein AStA arbeitsfähig sein. Dafür braucht er Geld. Einfach ein Drittel der Mittel des AStAs ohne Haushaltsentwurf zu streichen, ist daher grob fahrlässig.

Als gutgläubiger Mensch könnte man dieses Handeln der Opposition einfach nur als realitätsfern ansehen. Wenn dann aber bedacht wird, dass der alte AStA bzw. die jetzige Opposition zwischen Februar und Juli selbst die Chance gehabt hätte, eine Beitragsordnung mit einem gekürzten AStA- Beitrag einzubringen, dies aber unterlassen hat, bis es einen neuen AStA gab, muss man annehmen, dass es hier einfach nur darum ging, dem AStA seine Arbeitsfähigkeit zu rauben.

Jetzt war also Ende August, bald Anfang September und es gab immer noch keine gültige Beitragsordnung. Der AStA-Vorsitzende Felix Gathmann (AlFa) war daher gemäß des Hochschulgesetzes (genau ausgeführt in dessen Kommentierung) verpflichtet, die Beitragsordnung zu beanstanden. Daraufhin beanstandete Anfang Oktober ebenfalls das Rektorat die Beitragsordnung. Beide Beanstandungen gingen mit entsprechender Begründung schriftlich der Vorsitzenden des Studierendenparlaments zu. Dem Studierendenparlament wurde so die Möglichkeit eingeräumt, selbst eine rechtsgültige Beitragsordnung herzustellen. Andernfalls würde es der Rechtsaufsicht des Rektorats obliegen, eine Änderung auf dem Wege einer Ersatzvornahme zu vollziehen, also selbst eine geänderte Beitragsordnung zu erlassen.

Doch, anstatt der Realität ins Auge zu sehen, war die Opposition augenscheinlich nach wie vor der Meinung, dass der AStA möglichst viel Geld abgeben solle. Und das, obwohl man vom AStA auf die Opposition zugegangen war und zum nächst möglichen Zeitpunkt in der vorgelegten Beitragsordnung eine AStA- Beitragssenkung festgeschrieben hatte. Leider wollte aber unsere Opposition nach wie vor mit dem Kopf durch die Wand und sorgte dafür, dass keine 2/3 Mehrheit für eine rechtsgültige Beitragsordnung zustande kam und das Studierendenparlament somit den Beanstandungen nicht nachkam und die angekündigte Wahrnehmung der Rechtsaufsicht durch das Rektorat provozierte. Die endgültige Entscheidung des Rektorats wird in naher Zukunft erfolgen.

Diese unnötige Entmündigung unserer Studierendenschaft bedauern wir als AlFa zutiefst. Sie wäre nicht nötig gewesen und ist von einigen wenigen unbelehrbaren MdSP selbst verschuldet. Wir hätten von einer Opposition ein weniger realitätsfernes und reiferes Vorgehen erwartet.

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