Prüfungsrecht im Blickpunkt
Geschrieben am 9. Januar 2010 von Felix GathmannDie Ergebnisse von Prüfungen bestimmen den Erfolg des Studiums, daher gehören Prüfungen zum Alltag an der Uni. Häufig genug fühlt man sich aber aus verschiedensten Gründen ungerecht behandelt. Leider ist das Prüfungsrecht als Teilgebiet des Verwaltungsrechts ungemein kompliziert und für die meisten Studis – aber selbst für so manchen Juristen – schwierig zu durchschauen. Spätestens durch einige neue Urteile mit Grundsatzcharakter im Bereich der Multiple-Choice Aufgaben und die neuen Rahmenprüfungsordnungen hat das Prüfungsrecht an der RWTH neue Aufmerksamkeit erlangt.
Eure Fachschaften setzen sich schon lange in Kommissionen für Lehre, Fakultätsräten, Senat und vor allem Prüfungsausschüssen für deine Rechte bei Prüfungen ein. Die AlFa hat nun im Rahmen ihrer Arbeit im AStA deine Rechte nochmals besonders in den Fokus gerückt.
Informationen für dich
Der AStA informiert dich regelmäßig in den 90 Sekunden über Wissenswertes und Aktuelles zum Prüfungsrecht, z.B. zu deinen Rechten in der Einsicht, der Rechtswidrigkeit vieler Multiple-Choice Bewertungsverfahren oder rechtswidrigen Verlust des Prüfungsanspruchs durch Zeitablauf.
Ein neues Kurzinfo zum Thema Prüfungsrecht versorgt dich auf zwei A4 Seiten kurz und komprimiert mit den wichtigsten Informationen zu einigen klassischen Fragen des Prüfungsrechts und den Möglichkeiten der Prüfungsanfechtung. Erhältlich ist das Kurzinfo beim AStA, deiner Fachschaft und auf der AStA-Homepage.
Information der Fachschaften
Die Fachschaften wirken bei Prüfungsordnungen und Entscheidungen von Prüfungsausschüssen wesentlich mit und beraten dich auch bei Fragen. Um auch weniger erfahrene Fachschafterinnen und Fachschaftern kompetent zu unterstützen, bietet der AStA am 22. Januar Workshops zu Themen der Hochschulpolitik, u.a. auch zum Thema Prüfungsrecht an. Dort werden sowohl rechtliche Grundlagen, aktuelle Rechtsprechung als auch Fallbeispiele vorgestellt. Dadurch erreichen wir eine bessere Informationsweitergabe, um dich in der Hochschule auf allen Ebenen noch besser beraten und vertreten zu können.
Kostenlose Rechtsberatung für dich
Der AStA bietet schon lange eine kostenlose Rechtsberatung zu den meisten Themengebieten für alle RWTH Studis an. Da das Prüfungsrecht aber ein besonderes Rechtsgebiet ist, gibt es ab dem 14. Januar zusätzlich eine kostenlose Rechtsberatung zum Prüfungsrecht. Durchgeführt wird diese zunächst 14-tägig von der Rechtsanwaltskanzlei Birnbaum aus Köln, die auf Verwaltungsrecht und insbesondere Prüfungsrecht spezialisiert ist, zahlreiche wichtige Urteile auf diesem Gebiet erstritten hat und dich daher bestens beraten kann. Termine werden ab sofort im AStA gegen eine Kaution von 10 Euro vergeben. Wende dich für einen Termin einfach an den AStA-Vorsitzenden Felix Gathmann oder den AStA-Projektleiter für Lehre Martin Henze.
Durchsetzen deiner Rechte
Recht Haben und Recht Bekommen sind bekanntlich verschiedene Zustände. Daher bemühen wir uns nicht nur, deine Rechte zu kennen und die Informationen weiterzugeben, sondern auch, diese in der Hochschule durchzusetzen. Fachschaften, Senatorinnen und Senatoren und der AStA arbeiten ständig dafür – in Prüfungsausschüssen, beim Erstellen von Rahmenordnungen und beim Überprüfen von Regelungen. Dabei kommunizieren wir direkt mit den Verantwortlichen in der Hochschule und sind in der Regel erfolgreich, ohne vor Gericht zu landen. Selten müssen wir Studis aber auch beim Gerichtsverfahren unterstützen. Erfolgreich waren wir beispielsweise bei der Anfechtung zahlreicher Klausuren mit Multiple-Choice Aufgaben, beim Durchsetzen des Verschlechterungsverbots im Rahmen der Klausureinsicht oder bei der Beanstandung der Regelungen der Prüfungsordnung der Philosophischen Fakultät, die einen Verlust des Prüfungsanspruchs vorsieht, wenn ein Modul nicht innerhalb von drei Semestern bestanden wurde.
Fragen?
Wenn du also Fragen zum Prüfungsrecht oder deiner Prüfungsordnung hast, zöger nicht uns anzusprechen, in deiner Fachschaft, im AStA oder einfach per E-Mail.
