BAföG

Was ist das?

BAföG steht für Bundesausbildungsförderungsgesetz, wird aber häufig gleichgesetzt mit finanziellen Mitteln, die Studis vom Staat bekommen, um ihr Studium finanzieren zu können. Im BAföG geht es zwar eigentlich noch um viel mehr, das ist aber für Studis weniger interessant. Das BAföG ist wichtig, damit es nicht vom eigenen Geld oder vom Geld der Eltern abhängt, ob jemand studieren kann oder nicht.

Wer hat Anspruch?

Anspruch auf BAföG hat jede(r) deutsche Staatsbürger(in), der/die das Studium jünger als mit 30 Jahren beginnt und der/die finanziell darauf angewiesen ist. Wer also zu viel Geld verdient, zu viel Vermögen besitzt oder dessen Eltern zu viel verdienen, hat keinen Anspruch auf BAföG-Mittel.

Wie viel Geld kann man bekommen?

Je nach individueller finanzieller Situation und weiteren Faktoren ergibt sich ein Anspruch zwischen 0 und 648 Euro. Dabei wird Studis grundsätzlich die eine Hälfte des Geldes als Zuschuss und die andere Hälfte als zinsloses Darlehen gezahlt, wobei das Darlehen nach dem Studium (in Raten) zurückgezahlt werden muss. Die maximale Verschuldungsgrenze liegt aber bei 10.000 Euro. Wo und wann muss man BAföG beantragen?

BAföG Leistungen müssen beim BAföG Amt beantragt werden, das man im Studentenwerk in der Turmstraße 3 findet. Der Erstantrag muss unbedingt vor dem ersten Semester gestellt werden, da nur für noch nicht begonnene Semester zum Zeitpunkt der Antragstellung Mittel gezahlt werden können. Da die Bearbeitung der Anträge recht lange dauern kann, sollte man ruhig einige Monate im voraus den Antrag stellen. Wird der Antrag rechtzeitig gestellt, aber zu spät bearbeitet, erhält man die nicht gezahlten Mittel rückwirkend.

Müssen BAföG-Bezieher Studiengebühren zahlen?

Wer BAföG Leistungen erhält, kann bei der NRW-Bank einen Antrag stellen, so dass seine Studiengebühren als Darlehen von der NRW-Bank übernommen werden. Dann muss man selbst keine Studiengebühren zahlen. Auch inklusive dieses Darlehens bleibt die maximale Verschuldungsgrenze bei 10.000 Euro.

Wie lange kann man BAföG beziehen?

BAföG wird grundsätzlich (wenn das Studium nach April 2001 aufgenommen wurde) nur innerhalb der Regelstudienzeit bezahlt. Über eine längere Förderungsdauer wird bei ausreichender Begründung im Einzelfall entschieden. Das gilt auch für das Bachelorstudium – wer mehr als 6 Semester (oder 7 beim 7-Semester Bachelor) benötigt, bekommt BAföG nur noch als Darlehen, das unabhängig von der maximalen Verschuldungsgrenze zurückgezahlt werden muss. Was für Leistungen muss man erbringen?

Im fünften Semester muss die Fakultät auf einem Formblatt bestätigen, dass ein ausreichender Leistungsstand vorhanden ist. Wie dieser definiert ist, hängt von der Fakultät ab. Wer sich genau in seinem Studienverlaufsplan bewegt, sollte keinesfalls Probleme haben.

Bekommt man im Master weiter BAföG?

Beim Master beginnt alles wieder von vorn, egal, was im Bachelor gewesen ist. Allerdings besteht nur dann ein Anspruch auf BAföG, wenn man noch keine 30 Jahre alt ist, einen Bachelor-Abschluss vorweisen kann (Diplom geht nicht!) und sich für einen Master einschreibt, der auch einen Bachelor-Abschluss voraussetzt. Das ist bei “konsekutiven” Studiengängen (z.B. Maschinenbau-Bachelor -> Maschinenbau-Master) immer der Fall, bei einem berufsbegleitenden Masterstudiengang hingegen nicht. Auch im Masterstudium wird BAföG nur in der Regelstudienzeit gezahlt, wie lange man für den Bachelor gebraucht hat, wird nicht berücksichtigt.

Was mache ich, wenn ich länger studiere?

Solltest du in absehbarer Zeit deinen Abschluß erreichen aber spätestens in den nächsten 12 Monaten, kannst du ein sogenanntes Studienabschlussdarlehn beantragen. Der Antrag läuft genauso wie beim Bafög auch die Förderung sollte die gleiche sein. Allerdings musst du später nicht 50% sondern 100% des erhaltenen Geldes zurückzahlen. Auch falls man die 10.000 Euro Verschuldungsgrenze erreichst.

Weitere Infos?

Findest du hier , persönlich beim Bafög Amt oder beim AStA.