Studiengebühren

Muss ich Studiengebühren zahlen, auch wenn ich nur noch die letzte Arbeit schreibe?

Prinzipiell gilt: Jeder, der oder jede, die hier an der RWTH Aachen eingeschrieben ist, muss Studiengebühren bezahlen, auch wenn man “nur” noch an der Abschlussarbeit sitzt. Durch den Einsatz eurer Senatoren konnte jedoch eine weitere Ausnahmeregelung geschaffen werden. Wenn du mit deinen letzten erforderlichen Studienleistungen bis zum 31. 12. des Wintersemester oder dem 30.6. des Sommersemester  fertig wirst, dann kannst du dir die Studiengebühren zurückerstatten lassen. Wenn du zu den gleichen Terminen endgültig nicht bestanden hast, funktioniert das auch. In beiden Fällen stellst du dann einen Antrag beim Studierendensekretariat. Es funktioniert allerdings nur einmal pro Studierendem.

Was passiert denn eigentlich mit meinen Studiengebühren?

Abgesehen von den mittlerweile 14% (früher mal 22 %) der Studiengebühren, die an einen Fonds fließen, der die Kreditrisiken der NRW.Bank abdecken soll und für die Erlasssituationen aufkommt, kann man die Verwendung der Studiengebühren an der RWTH in 3 Bereiche aufteilen:

  • 50% der Mittel fließen direkt an die jeweiligen Fakultäten und Fachgruppen. Ihre Verwendung findest du hier.
  • 25% der Mittel fließen per Antrag an die Fakultäten und Fachgruppen. Auch diese Mittel werden unter obigen Link aufgeführt. Per Antrag bedeutet, dass die Rektoratskommission für Qualitätsmanagement in der Lehre sich für ein hochschulweites Problemfeld entscheidet, in dass diese Gelder fließen sollen. Bisher ist dies vor allem eine bessere personelle Ausstattung. Die Fachgruppen und Fakultäten verwenden dann die Mittel gemäß diesem Antrag.
  • Die restlichen 25% fließen in hochschulweite Maßnahmen. Ihre Aufstellung findest du hier.

Alle Töpfe haben gemeinsam, dass die Gelder für die Verbesserung der Lehre und Studienbedingungen eingesetzt werden müssen. Konkretere Angaben macht das Gesetz nicht.

Wer entscheidet über die Verwendung der Studiengebühren?

Durch eine intensive Arbeit des AStA unter AlFa Beteiligung und der Fachschaften sind in alle Entscheidungsprozessen über die Verwendung der Studiengebühren Studierende maßgeblich beteiligt. Auf unterster Ebene wird in einem Gremium auf Fachgruppen- oder Fakultätsebene über die Gebühren entschieden. Da es fast so viele Modelle für dieses Gremium wie Fakultäten gibt, kannst du dir den genauen Aufbau hier ansehen. Die studentischen Vertreter sind hier Mitglieder deiner Fachschaft. Über diesem Gremium gibt es den Fakultätsrat, wo die Studis prinzipiell ein Veto gegen die Verwendung der Gelder einlegen können.

Als oberstes Gremium entscheidet das Prüfgremium über die Verwendung der Studiengebühren. Es tritt jedoch nur in Aktion, wenn es um die Überprüfung der Mittelvergabe geht. Das Prüfgremium kann also nur eingreifen, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist. Hier werden auch Entscheidungen darüber gefällt, ob die Gebüren einzelnen Studis erlassen werden, da die Qualität der Lehre nicht stimmt. Dies kann der Fall sein, wenn der Studiengang z.B. nicht studierbar ist. Bisher gab es noch keinen Fall des Erlasses, da das Prüfugremium zunächst versucht, die Probleme in den Studiengängen auszuräumen, so z.B. neue Seminarplätze zu ,schaffen anstatt alle Studierenden zu befreien, die keinen Platz bekommen haben.